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Arbeitsgruppe Wegekonzeption bei der Nationalparkverwaltung
Was ist das für eine Arbeitsgruppe? Die Arbeitsgruppe Wegekonzeption bei der Nationalparkverwaltung ist eine Personenvereinigung in der Betretungsrechte der Wege im Nationalpark beraten werden. Außerdem werden Wanderwegkonzepte des umliegenden Landschaftsschutzgebietes (der Nationalparkregion) beraten. Ihr gehören der Vertreter des Sächsischen Bergsteigerbundes, der Nationalparkverwaltung, des Forstes, der anerkannten Natuschutzverbände, des Tourismusverbandes Sächsische Schweiz und der Gemeinden an. Träger der Arbeitsgruppe ist das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL). Die Arbeitsgruppe wurde ab 1998 unter maßgeblichem politischen Druck des Sächsischen Bergsteigerbundes ins Leben gerufen. Grund war eine plötzlich auftauchende schlimme Wegekonzeption für den Nationalpark. Es wurde eine „krasse Übererschließung“ und ein „viel zu dichtes Wegenetz“ festgestellt. Der Mehrzahl der Wege drohte die Sperrung. Als reiner „nichtkletternder“ Wanderer bist du da natürlich aus allen Wolken gefallen. Damals war das Wandern auf einem Weg ja noch etwas Selbstverständliches. Da bist du überhaupt nicht draufgekommen, dass man da etwa Protestbriefe an die Zeitung schreiben musste, damit man Wandern darf. Glücklicherweise gab es die Bergsteiger, die es schon immer gewohnt waren, die Klettergipfel mit Lobbyarbeit zu verteidigen. Die konnten das Schlimmste verhindern. Was hier hätte passieren können, wenn es den Sächsischen Bergsteigerbund nicht gegeben hätte, kann man im Nationalpark Harz erfahren.
Es ist grundsätzlich hilfreich, dass es die Arbeitsgruppe gibt. Allerdings ist der Erwartungsdruck sehr hoch und steht in keinem Verhältnis zu den Möglichkeiten. Die Arbeitsgruppe tagt nichtöffentlich und kann Beschlüsse nur einvernehmlich fassen. Jede Seite hat also ein Vetorecht. Damit sind die Möglichkeiten sehr begrenzt. Wie ist es mit Öffentlichkeit und Mehrheitsbeschlüssen? Die Meinung, die AG sei letztendlich nur ein Feigenblattverein zur Bemäntelung flächendeckender und naturschutzfachlich nicht nachvollziehbarer Wegsperrungen im Nationalpark teile ich nicht. Ebensowenig ist aber auch die Gegenmeinung richtig, dass alle in der Vergangenheit erfolgten (zweifelhaften und zweifelfreien) Wegsperrungen allein durch die Existenz der AG von ihrer Legitimität her, als geheilt anzusehen seien. Da gibt es schon auch eine Grauzone. Die Kommunen stehen zum Nationalpark Sächsische Schweiz. Eigentlich gehört es ja zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Behörden dazu, dass man ihre Entscheidungshoheit anerkennt.
Ungeachtet dessen, dass es kaum Einflussmöglichkeiten gibt, halten Dann mal los. Denn Wandern heißt Landschaft erleben und ist im Nationalpark unser Sein in öffentlichem Raum. Das ist für uns alle wichtig.
20.10.2016 Seite gelöscht
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