NSG-Grenzen im Kleinen Zschand
Wie war das eigentlich früher? Bis 1961 konnte man tatsächlich
noch ganz beliebig im Kleinen Zschand herumwandern und es gab nicht
einmal ein Gesetz oder eine Vorschrift, die das Verlassen der Wege
regelte oder untersagte, ja, man konnte sogar vom Weg abweichen um
zum Beispiel Beeren oder Blumen auch mitten im Wald zu pflücken.
1961 wurde das Naturschutzgebiet Großer Winterberg
gegründet,
zunächst ein relativ kleines Gebiet, wegemäßig gut erschlossen, so dass
das damit verbundene Wegegebot quasi keine Einschränkung bedeutete.
1966 wurde das NSG erweitert, aus dem NSG
Großer Winterberg wurde das NSG Großer Winterberg und Zschand.
Man durfte zwar immer noch auf allen Wegen wandern, aber Pilze und
Beeren sammeln ging nun wohl doch eher nicht mehr.
1979 wurde das Totalreservat Böses Horn geschaffen. Klar, hier
brütete der Uhu, dagegen gab es nichts einzuwenden. Es erfolgte
ein flächendeckendes Betretungsverbot, einige Gipfel wurden gesperrt.
Das Gebiet war weitgehend unwegsam und im angrenzenden Naturschutzgebiet
durfte man die Wege ja auch nicht verlassen ...
1986, gab es erneut Erweiterungen des Naturschutzgebietes,
in den Poblätzschwänden und den
Pechofenhörnern. Flächenmäßig
nicht bedeutend, klar, der größte Teil war ja sowieso schon Totalreservat,
also keine allzu große Einschränkung für den Naturliebhaber.
Stand etwa 1990 bis 2000: Mit der Nationalparkgründung wurde das alte
NSG zur neuen Kernzone. Natürlich ist die Kernzone auch wieder etwas größer,
als das alte Naturschutzgebiet, aber nur ein kleines unbedeutendes Stück bis zu
Försters Loch.
2003 gab es ein Anhörungsverfahren in Sachen einer neuen
Nationalparkverordnung. Hoppla, Kernzone, nun bis zum
Kleinen Winterberg?! Na, liebe Wanderer, eine kleine
marginale Ausrundung, das bedeutet nun wirklich keine
nennenswerte Einschränkung. Nebeneffekt ist allerdings, dass nun der
Obere Fremdenweg und der Kleine Winterberggipfel
nun nicht mehr zugänglich sind. Dagegen hat übrigens der Sächsische Bergsteigerbund
am 17.03.2009 auf der Wegekommissionssitzung protestiert.
Kinder: Zu spät. Tierisch verboten. Weg weg.
Nachtrag 16.03.2010. Wegekommissionssitzung
beim Umweltministerium in Dresden. Der Nationalparkchef Dr. Stein beschwert sich
über das seiner Meinung nach zu starke Begängnis auf kleinen Wegen und Pfaden. So sei seiner Meinung
nach keine „flächendeckende Ruhigstellung“ möglich. Hoppla!? - flächendeckende Ruhigstellung? Sonst hat es doch
immer geheißen, dass alle Teillandschaften der Sächsischen Schweiz begehbar bleiben und eine flächendeckende
Ruhigstellung überhaupt nicht beabsichtigt sei ...
Nachtrag 10.02.2016: In der Wegekommissionssitzung vom 27.10.2015 wurde der obere Winterbergweg wieder freigegeben. Ein kleiner Erfolg, der der
im Wesentlichen der Hartnäckigkeit von Ulli Voigt und Peter Rölke zu danken ist, die da immer wieder nachgehakt haben.
Was waren hier doch einstmals für viele kleine herrliche Fußsteige und
Naturpfade, auf denen unbeschwert gewandert werden konnte:
Himbeergründel, Hintergründel, Gleitmanns Loch, Försters Loch, Schusters
Loch. Jetzt gibt
es mit dem Heringsloch nur noch eine einzige markierte Wegführung durch den
gewaltigen Talkessel des Kleinen Zschandes.
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