Was erlaubt ist
Waldbrandgefahr
Die Mais-Links –
Karte Waldbrandgefahr Sachsen allgemein
Karte Waldbrandgefahr heute
Karte Waldbrandgefahr heute/morgen
Karte Waldbrandgefahr morgen
Karte Waldbrandgefahr morgen/übermorgen
Karte Waldbrandgefahr übermorgen
Boofen
- Vorab: Boofen sind in Böhmwanderkarten nicht eingetragen, denn Boofenorte werden traditionell nur mündlich mitgeteilt. Es gilt der Grundsatz: Selbst finden und das Wissen selbst bewahren.
- Im Nationalpark gibt es etwa 58 „erlaubte Boofen“. Eine Liste gibt es hier. Wir empfehlen etwas abgelegene Boofen. In Straßennähe im Kirnitzschtal und im Raum Schmilka fehlt da manchmal bissl die Ruhe.
- Außerhalb Nationalpark kann man in allen Boofen übernachten, das betrifft insbesondere das linkselbische Gebiet. In den im großen Zschirnstein- und Katzsteinwald gibt es manch wunderschönen Boofenplatz.
- Feuer in Boofen ist praktisch niemals erlaubt und damit immer verboten. Früher hat man dennoch gefeuert. Weil die Leute mit Feuer umzugehen wussten, ist kaum was passiert. In der DDR wurde viel gebooft, Waldbrände sind da nicht überliefert. Das ist allmählich ausgestorben. Das nimmt natürlich viel Romantik, ist aber – Stichwort Waldbrandgefahr – nun einmal so.
- Viele Boofer wurden durch Gerüchte über sehr hohe Bußgelder (von typisch 1000,00 €) stark verunsichert und verschreckt. Dies betrifft aber ausschließlich das Boofen bei Waldsperrungen per Allgemeinverfügung wegen Waldbrandgefahr. Diese erlässt das Landratsamt als Forstbehörde, sie verbietet damit typisch das Betreten des Waldes von 22 bis 6 Uhr, was natürlich deutlich auf das Boofen abgezielt. Derartige Sperrungen wurden erstmals 2019 bei sehr hoher Waldbrandgefahr erlassen. Die Sächsische Schweiz ist ein Wander- und Erholungsgebiet, da habe ich 2019 noch angenommen, das derartige Waldsperrungen nur als absolute Ausnahme und nur bei wirklich sehr hoher Waldbrandgefahr möglich seien.
- Doch das war offensichtlich nur ein Testballon. Ob sowas ohne Protest durchgeht. Ist durchgegangen. Also konnte nun die Nationalparkverwaltung erstmals 2022 und nun auch 2023 ein Boofentotalverbot vom 01.02. bis 15.06. erlassen. Begründung, damit der Uhu und der Wanderfalke nicht beim Brüten gestört werden. Über hundert Jahre sind die Wanderer und Bergsteiger Ostern Boofen gefahren, was war das für eine Freude, nach der Winterszeit. Okay, dann vielleicht eben ab Juli. Doch wie wir wissen, kam da ja der große Waldbrand mit dem Waldbetretungsverbot. Was mögen wohl die jungen Uhus und Wanderfalken zu dem Waldbrand gesagt haben? Na, ich denke mal, die sind da einfach weggeflogen. Aber viel schlimmer als so ein Waldbrand werden die Boofer wohl auch nicht gewesen sein.
Feuern
- Kleine Koch- und Grillfeuer dürfen im Nationalpark an ausgewiesenen Grillplätzen, sowie außerhalb Nationalpark an ausgewiesenen Feuerstellen (Taubenteichbiwak, Walderlebniszentrum Leupoldishain) gemacht werden. Dies aber stets nur dann, wenn keine Waldbrandgefahr herrscht.
- Diese Plätze liegen praktisch niemals an Boofen.
- Keine Waldbrandgefahr heißt ausschließlich Stufe 1 (grün). Alle anderen Stufen ‐ 2 (gelb), 3 (orange), 4 (rot), 5 (dunkelrot) – bedeuten: Waldbrandgefahr, Feuern verboten. Welche Stufe herrscht, darüber hat man sich selbst sachkundig zu machen. Dafür gibt es tagaktuell (einschließlich 2 bis 3 Tage Vorausschau) die Mais-Karten.
14.08.2020 Initial
03.02.2023 Boofentotalverbot 01.02.-15.06. eingearbeitet